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ASP – Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer
Rechtliche Seite:
Mehrfachtäter – Punktesystem Grundlage §4 StVG und §4 Abs. 1 Satz 1 StVG, Grundlage zum Entzug der Fahrerlaubnis bei 18 Punkten §4 Abs. 3 Nr.3 StVG, dass heißt, der Betroffene ist zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet.
"ASP" ist ein Seminar für Kraftfahrer außerhalb der Probezeit um Punkte (in der sog. "Verkehrssünderkartei" des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg) abzubauen.
Nach welchen Kriterien entscheidet eigentlich die Fahrerlaubnisbehörde über die Notwendigkeit, einen Fahrzeugführer zur Teilnahme an einem Führerschein-
Basis hierfür ist das Punktesystem. Die Punkte der aufgrund von Verkehrsverstößen erfassten Verkehrsteilnehmer werden vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg im Verkehrszentralregister registriert. Je nach Status des betreffenden Verkehrsteilnehmers -
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Teilnahme als Vorsorgemaßnahme von Ihnen -
ab 8 Punkten:
Sie erhalten eine schriftliche Verwarnung vom zuständigen Straßenverkehrsamt ( Führerscheinstelle )
freundlichen Empfehlung, ein solches Seminar zu besuchen ( auch hier noch Abbau von max. 4 punkten möglich ).
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Sie erhalten ebenfalls eine schriftliche Verwarnung mit obiger Empfehlung,
doch sie können nur noch max. 2 Punkte abbauen.
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Anordnung durch Ihr zuständiges Straßenverkehrsamt zur Pflichtteilnahme am ASP Seminar, wobei keine Punkte
abgebaut werden können ( es sei denn Sie besuchen im Anschluss an das ASP noch eine verkehrspsychologische
Beratung -
Ohne Vorlage der Teilnahmebescheinigung innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Seminars
wird die Fahrerlaubnis entzogen.
ab 18 Punkten:
Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate. Zur Wiedererteilung
Ihrer Fahrerlaubnis ist sowieso eine Teilnahmebescheinigung eines ASP -
Wie laufen unsere Kurse wirklich ab?
Auch hier sagt das Wort Seminar aus, dass es sich nicht um Fahrschulunterricht handelt. Es werden mögliche Defizite in der Einstellung zum verkehrsgerechten Verhalten offengelegt und die Einsicht in ein verkehrsrechtliches Miteinander gefördert. Der Erfolg eines solchen Seminars steht für jeden einzelnen, mit der Einbringung seiner Erfahrungen, seiner kritischen Betrachtungsweise seiner individuellen Persönlichkeit, sowie der Einschätzung, wie man die Aufgaben im Straßenverkehr ohne größere Probleme löst. Damit ist die Möglichkeit gegeben, bestimmte eigene Verhaltensmuster besser zu erkennen und Auffälligkeiten im Straßenverkehr zukünftig unter Kontrolle zu halten.
Die Dauer des Kurses liegt zwischen zwei und vier Wochen jedoch darf an einem Tag nicht mehr als eine Sitzung stattfinden. Es werden vier Sitzungen à 135 Minuten absolviert. Zwischen der ersten und zweiten Sitzung findet die Fahrprobe von ca. 30 Minuten statt. Auch hier erhalten die Teilnahmebescheinigungen nur Seminar-