Zugmaschinen - Fahrschule- Ferch

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Führerschein
Unser Kontakt für Sie

FAHRSCHULE
STEFFEN FERCH


Nordplatz 1
04105 Leipzig

Tel.: 0341 5614314
Fax: 0341 6826848

Mail: post@fahrschule-ferch.de
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Bürozeiten:

Montag:
.......13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch:
.....11:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 15:30 - 17:00 Uhr
Freitag:
........11:00 - 14:00 Uhr

 

Klasse

Fahrzeug

Alter

Klasse
bis 18.01.2013

Klasse
bis 31.12.1998





  • Zugmaschinen bis 40 km/h bbH in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h)

  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen bis 25 km/h, auch mit Anhänger

  • Stapler und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h bbH, auch mit Anhänger

Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: -


16 Jahre


L


3
5






  • Zugmaschinen bis 60 km/h bbH in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger

  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen bis 40 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger

Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: L, AM


16 Jahre
(nur bis 40 km/h bbH)
18 Jahre
(nur bis 60 km/h bbH)


*     
Nachweis der Grundqualifikation im Sinne des BKrFQG bei gewerblicher Güter- und Personenbeförderung
**   Die jeweils angegebene niedrigere Midestaltersgrenze gilt nur für Fahrer, die die Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1, Nr. 1 BKrFQG erworben haben oder sich in der Berufsausbildung zum "Berufskraftfahrer" oder zur "Fachkraft im Fahrbetrieb" befinden, bzw. die Grundqualifikation auf diesem Weg erworben haben.
***
Altersgrenze nach Vorgabe des BKrFQG

zG:   zulässige Gesamtmasse/ Die zG einer Fahrzeugkombination errechnet sich aus der Summe der zG der Einzelfahrzeuge ohne Berücksichtigung von Stütz- und Aufliegelasten
bbH: bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

 
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