Hauptmenü:
Motorradführerschein speziell für kleine Personen bis zu einer Körpergröße von 165 cm
Fahrschule mit einem Motorrad mit niedriger Sitzhöhe von 670 mm
Führerschein Klasse A25
Leistungsunbeschränkte Krafträder
Fahrzeuge (siehe § 6 FeV): Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Die Klasse A unbeschränkt setzt den 2-
Führerschein Klasse A18
Leistungsbeschränkte Krafträder
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
Sonstiges: Wer zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat und auf einer entsprechend schweren Maschine ausgebildet und geprüft worden ist, erhält die Klasse A sofort ohne die Beschränkung, Mindestalter: 18 Jahre.
Führerschein Klasse A1
Leichtkrafträder ab 50 ccm bis maximal 125 ccm, maximal 11 kW, für Fahrer unter 18 Jahren: Bauart bedingte Höchst-
Führerschein Klasse M
Leichtkrafträder bis 50 ccm und maximal 45 km/h, kein Fahrerlaubnisvorbesitz erforderlich, keine weiteren Fahrerlaubnisklassen eingeschlossen, Mindestalter: 16 Jahre.