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FAHRSCHULE
STEFFEN FERCH
Nordplatz 1
04105 Leipzig
Tel.: 0341 5614314
Fax: 0341 6826848
Mail: post@fahrschule-
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Montag:.......13:30 -
Mittwoch:
Donnerstag: 15:30 -
Freitag:
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ASF (Aufbauseminar für Fahranfänger)
Wenn Sie eine Aufforderung der zuständigen Behörde erhalten haben, an einem Führerschein-
Unser Rat: Nehmen Sie die Aufforderung zur Teilnahme an einem Führerschein-
Liegt ein derartiges Schreiben vor, ist ernsthaft Eile geboten: Um die Frist für die Abgabe der Teilnahmebescheinigung nicht zu versäumen, ist es wirklich wichtig, sich unmittelbar nach Erhalt der Anordnung um einen Platz in einem Aufbauseminar zu bemühen. Denn es kann etwas dauern, bis ein Seminar beginnt und auch abgeschlossen ist.
Rechtliche Seite:
Die Teilnahme an solch einem Seminar gilt nur für Führerscheininhaber, die noch in der Probezeit sind oder die Verkehrszuwiderhandlung (entweder eine Zuwiderhandlung nach Kategorie A oder zwei Verstöße nach Kategorie B) in der Probezeit begeht. Der Teilnahme geht immer eine behördliche Aufforderung gemäß §2a StVG voraus.
Mit der Anordnung eines solchen Seminars erfolgt nach Erhalt eines Bußgeldbescheides und dem Eintrag ins Verkehrszentralregister in Flensburg die automatische Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. Die Probezeit beträgt nun insgesamt vier Jahre. Die Teilnahme am Seminar ist Pflicht. Bei Fristversäumnis kann man verlässlich mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Eine neue Fahrerlaubnis gibt's erst, wenn die vollständige Teilnahme am Aufbauseminar nachgewiesen ist. "ASF" ist damit ein Seminar, das dazu dient, Fahranfängern die Fahrerlaubnis zu erhalten. Dieses Aufbauseminar sieht keinen Abbau der im Verkehrszentralregister eingetragenen Punkte vor, die zur Pflicht eines solchen Seminars führten.
So läuft es wirklich ab:
Von Freunden und Bekannten hört man die wildesten Gerüchte über den Ablauf dieser Kurse. Das geht vom Unterricht bis hin zu einer erneut abzulegenden Prüfung. Alles Quatsch -
Die Dauer des Kurses liegt zwischen zwei und vier Wochen jedoch darf an einem Tag nicht mehr als eine Sitzung stattfinden. Es werden vier Sitzungen à 135 Minuten absolviert. Zwischen der ersten und zweiten Sitzung findet die Beobachtungsfahrt statt. Teilnahmebescheinigungen erhalten nur Seminar-
Bei einer dritten Auffälligkeit innerhalb der Probezeit (nach Ablauf der Frist für die freiwillige verkehrspsychologische Beratung) wird automatisch die Fahrerlaubnis entzogen, und zwar für mindestens 3 Monate.