Führerschein ab 17 - Fahrschule- Ferch

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Führerschein


Führerschein ab 17 !!!


Info "Begleitetes Fahren ab 17 Jahren"


Die begleitende Person

  • muss das 30. Lebensjahr vollendet haben


  • muss mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein, die während des Begleiten mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist


  • darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als 3 Punkten belastet sein


  • darf den Fahranfänger nicht begleiten, wenn er 0,5 Promille oder mehr im Blut hat oder unter anderen, für den Straßenverkehr verbotenen, berauschenden Mitteln steht

Verhalten der begleitenden Person während der Fahrt...

  • Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber vor Antritt einer Fahrt sowie während der Fahrt (soweit es die Umstände zulassen), ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeuges zu vermitteln. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben.


 
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